Satzung des Hamburger Segler-Verbandes
Mittwoch, 21 April 2010

Stand: 24.3.2010

Vereinsregister VR 6907

Finanzamt für Körperschaften Gesch. Zeichen 503 165 K 202

Präambel

Der Hamburger Segler-Verband e.V. ist die Nachfolge-Organisation des 1945 gegründeten "Technischen Ausschuss Segeln" im damaligen "Hamburger Verband für Leibesübungen" , der späteren "Sparte Segeln im Hamburger Sport Bund" und der 1965 erstmalig ins Vereinsregister Hamburg eingetragenen "Sparte Segeln Hamburg e.V.".

Sie wurde im Dezember 1971 in "Hamburger Segler-Verband" umbenannt unter Beibehaltung der Satzung von 1965.

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Jugendordung der Hamburger Seglerjugend
Dienstag, 13 Juni 2006

1. Name und Zweck

1.1. Die Hamburger Seglerjugend, im folgenden HSgJ genannt, ist der Zusammenschluß der Jugendabteilungen oder der nach ihren Satzungen ähnlich benannten Vereinsorgane des Hamburger Seglerverbandes (HSgV).

1.2. Die Hamburger Seglerjugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des HSgV selbst.

1.3. Zweck des Zusammenschlusses ist die Förderung der gemeinsamen sportlichen Interessen der Mitglieder sowie die Vertretung der jugendlichen Segler im HSgV und im DSV entsprechend § 2 der Satzung des HSgV.

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