Umlagen für Veranstaltungen und Feste statt Mitgliedsbeitrag
Sonntag, 16 März 2008
Gesellige Veranstaktungen und Feste

Gesellige Veranstaltungen und Vereinsfeste dürfen nur zu einem geringen Teil aus den gemeinnützigen Mitteln des Vereins, die durch Mitgliedsbeiträge eingenommen worden sind, bezahlt werden. Wird diese Regel überschritten, droht der Wegfall der Gemeinnützigkeit.

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Hinweise zu Gemeinnützigkeit
Freitag, 16 Juni 2006
Alle Vereine, die eine Überprüfung oder Änderung ihrer Satzung planen, sollten am Vereinszweck keine Änderung vornehmen. Dabei liegt eine Änderung schon dann vor, wenn lediglich eine redaktionell begründete Textänderung erfolgt, der Sinn aber gleichbleibt
( Palandt, Kom. Z. BGB., 63. Aufl., RN 1 zu § 33 BGB, Bay.OLG 75, 435 ff ).

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Spendenregelung
Mittwoch, 01 Januar 2003

Seit dem 1.1.2000 ist die bisher gültige Regelung für Spenden geändert worden.

Während bisher Spenden über den Sportbund und das Sportamt laufen mußten, die auch die Spendenbescheinigung erteilten, können gemeinnützige Vereine nach der Verordnung zur Änderung der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung nunmehr selbst Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen.

Das Muster einer solchen Spendenbescheinigung für Geldspenden kann herauntergeladen werden.

Neben Geldspenden dürfen auch Sachspenden entgegengenommen werden. Der Wert der Spende ist entspechend dem Verkehrswert der gespendeten Sache zu schätzen. Eine Spendenbescheinigung über eine Sachspende mit Angabe des Verkehrswertes ist entsprechend der Geldspendenbescheinigung auszustellen.

Der Verein muß die Verwendung der Spende zu sartungsgemäßen Zwecken im Zweifel gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Es empfiehlt sich deshalb auch dann, wenn nur eine Einnahmen/Ausgaben - Rechnung geführt wird, ein gesondertes Konto für die Spendenverwaltung in der Vereinskasse einzurichten.

Quelle: Hamburger Segler Verband

 
Spendenbescheinigung, Muster
Mittwoch, 01 Januar 2003
Muster für eine Spendenbescheinigung:

Spendenbescheinigung ( Zuwendungsbestätigung ) bei Geldspenden

Anmerkung: Der gesamte Text einschließlich des Hinweises muß auf der Spendenbescheinigung erscheinen.


Verein X e.V.

Straße

PLZ Ort

Bestätigung

über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

Art der Zuwendung: Geldzuwendung

Name und Anschrift des Zuwendenden: XXXXXX xxxxxxxx

X-Straße,

YYYY Hamburg

Betrag der Zuwendung in Ziffern: DM XXXXXX = EUR XXXXX

/in Buchstaben: DM einzweidrei

Tag der Zuwendung: 06.11.2000

Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen.

Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Mitte-Altstadt, Steuernummer: yy/yyy/yyyyy, vom 03.01.2000

für die Jahre 1996, 1997, 1998

nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung des Sports im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt B Nr. 1 verwendet wird.

Hamburg, den ..................2001

X ( Unterschrift )

Schatzmeister des YYYY Verein

Hinweis

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlaßt, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigen Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl I S. 884).