Verkehrssicherungspflicht für Vereine
Mittwoch, 15 Juli 2009
Im folgenden Dokument haben wir einige Informationen zur Verkehrssicherungspflicht für Vereine für Sie zusammengestellt: Verkehrssicherungspflicht_2009_07_15.pdf
 
Informationen der Wasserschutzpolizei Hamburg zu den Fahr- und Ausweichregeln im Hamburger Hafen
Mittwoch, 06 Mai 2009

Die Hamburger Polizei hat zu den Themen

  • Sportboote auf der Alster
  • Fahr- und Ausweichregeln
  • Sportboote auf Binnenschifffahrtsstrassen
  • Alkohol am Ruder
  • Signalwaffen
  • Ladungssicherheit für Trailer und Boote
  • Surfen und Wasserski
  • Antifouling, Verwendung im Bereich der Kleinschifffahrt 

Informationen herausgegeben, die die aktuelle Rechtslage darstellen und fachliche Hinweise geben. Sie können die Flyer dazu über den Link http://www.hamburg.de/ws-flyer-np/ herunterladen.

 
Ausrüstungspflichten für Sportboote
Sonntag, 14 Oktober 2007
Eine Darstellung der zur Zeit geltenden Ausrüstungsvorschriften für Sportboote in der Seeschifffahrt haben wir in folgendem Dokument für Sie zusammengefasst: Ausruestungspflicht8.10.07.pdf
 
Grenzübertrittserlaubnis
Mittwoch, 01 Januar 2003

Innerhalb der EG ist der grenzübertritt an Binnengrenzen ohne Kontrollen möglich. Außengrenzen dürfen dagegen nur an zugelassenen grenzübergangsstellen überschritten werden.

Beim Überschreiten von Seegrenzen liegt nur dann eine Binnengrenze vor, wenn die Hoheitsgebiete zweier EG - Staaten direkt aneinandergrenzen. Dies ist z.B. dann nicht der Fall, wenn die Staaten zwar benachbart sind, aber verschiedene Hoheitsgrenzen ( 3 sm und 12 sm ) haben In diesem Fall muß die Reise entweder in einem zugelassenen Grenzübergangshafen angetreten werden oder es muß eine Grenzübertrittserlaubnis an Bord sein.

Einzelheiten teilt der Bundesgrenzschutz mit, ebenso kann man im Internet die Antragsformulare erhalten.