Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für Elbe-Wettfahrten
Freitag, 14 November 2003
Für den Zustand, die Ausrüstung der Yacht und die Qualifikation der Besatzung ist allein der Schiffsführer verantwortlich. Dieser muss im Besitz des entsprechenden amtlichen oder DSV-Führerscheins sein.

Allgemeine Ausrüstung:

  • Eine von Hand bedienbare Bilgepumpe
  • Anker mit Trosse
  • Handlampe
  • Positionslaternen bzw. Rundumlicht
  • Rettungsweste für jedes Besatzungsmitglied
  • Rettungsring mit Wurfleine innerhalb der Reichweite des Rudergängers klar zum Gebrauch
  • Notsignale: 4 rote Handfackeln oder vergleichbare Signalmunition

IMS- und ORC-Club- Yachten
IMS- und ORC-Club- Yachten müssen mindestens nach Kategorie 4 der ORC-Richtlinie ausgerüstet sein.

Yardstickyachten/Einheitsklassen:
Gruppe 1: Kiel- und Kielschwertyachten, die auch bei sehr schweren Wetterbedingungen die Wettfahrt beenden. Die Yachten müssen selbstaufrichtend und fähig sein, soliden Brechern zu widerstehen. Seereling, Bug- und Heckkorb müssen vorhanden sein.

Gruppe 2:
Kiel-, Kiel-Schwertyachten und Jollenkreuzer, die auch unter erschwerten Wetterbedingungen die Wettfahrt beenden. Die Yachten müssen ordnungsgemäß gebaut und geriggt sein. Jollenkreuzer haben zusätzlich Auftriebskörper fest an Bord zu führen, die gewährleisten, dass die gesamte Mannschaft durch das gekenterte Boot in jeder Lage völlig frei vom Wasser getragen wird.

Gruppe 3:
Kiel- und Kielschwertyachten, offene Kielboote, Jollenkreuzer und Jollen, die nur bei mittleren Wetterbedingungen die Wettfahrt beenden. Die Yachten/Boote müssen ordnungsgemäß gebaut und geriggt sein. Jollen, Jollenkreuzer und offene Kielboote haben zusätzlich Auftriebskörper fest an Bord zu führen, die gewährleisten, dass die gesamte Mannschaft durch das gekenterte Boot in jeder Lage völlig frei von Wasser getragen wird.

Gruppe 4:
Jugendkutter, die nur bei mittleren Wetterbedingungen die Wettfahrt beenden. Die Jugendkutter müssen ordnungsgemäß gebaut und geriggt sein und haben zusätzlich Auftriebskörper fest an Bord zu führen, die gewährleisten, dass die gesamte Mannschaft durch das gekenterte Boot in jeder Lage völlig frei von Wasser getragen wird.

Die Wettfahrtleitung behält sich vor, in begründeten Fällen Ausnahmen bei den Sicherheitseinrichtungen zuzulassen.